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Die beste Rechtsschutzversicherung ist nicht unbedingt immer die billigste Rechtschutzversicherung! |
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In unserem kostenlosen Tarifvergleich für Rechtsschutzversicherungen erfahren Sie per Knopfdruck,
welche namhaften Versicherungsunternehmen zu den günstigsten Anbietern gehören. Weiterhin können Sie Angaben über Selbstbeteiligung,
Deckungssumme und Leistungsumfang entnehmen:
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Informationen zur Rechtsschutzversicherung:
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein Versicherungsvertrag auf privater Basis, bei dem der Versicherungsanbieter bestimmte Leistungen erbringt,
um die rechtlichen Interessen seiner Kunden bzw. des Vertragsnehmers zu wahren. Im Gegenzug hat Letzterer Beiträge bzw. Prämien zu zahlen.
Für Rechtsschutzleistungen, die über die im Versicherungsvertragsgesetz fixierten Rechte und Pflichten hinausgehen,
werden neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen oftmals auch besondere Bedingungen vereinbart.
Welche Leistungen erbringt ein Rechtsschutzversicherer?
- Die gesetzlichen Anwaltsgebühren: Der Versicherte kann sich nach seinem Ermessen selbst einen Rechtsanwalt frei wählen.
Die Anwaltsgebühren, die in der Regel für die Auseinandersetzung in maximal zwei Instanzen anfallen, werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Dabei kann je nach Vertrag eine Deckungssumme vereinbart sein oder keine Deckungsbegrenzung darin festgehalten werden.
- Honorare für Sachverständige sowie Zeugengelder: Hierbei handelt es sich nur um Gutachter bzw. Sachverständige, die vom Gericht bestellt wurden.
Für privat in Auftrag gegebene Gutachten gilt dies nicht.
- die Gerichtskosten
- die gegnerischen Kosten für den Fall, dass der Versicherungsnehmer diese zahlen muss.
- eventuelle Strafkautionen, damit der Versicherungskunde nicht in den Strafvollzug muss. Ausgenommen hiervon sind jedoch Bußgelder oder Geld-Strafen.
Besonderheiten gelten für Rechtsstreitigkeiten, die durch einen Auslandsaufenthalt zustande kommen. Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung sind die Versicherungsnehmer in der Regel
im ganzen europäischen Gebiet geschützt.
Bei längeren Auslandsaufenthalten wirkt jedoch oft ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Beispielsweise werden nur die Gebühren des eigenen Anwalts bis zu einer bestimmten Grenze übernommen.
Sind die eigenen Kinder mit geschützt?
Diese Frage kann bejaht werden. Noch nicht volljährige Kinder sind grundsätzlich mit in der Rechtsschutzversicherung abgesichert.
Bei volljährigen Kindern verhält es sich etwas anders: diese sind nur mitversichert, wenn sie noch nicht verheiratet sind und wenn Sie noch nicht auf Dauer berufstätig sind.
Einige Rechtsschutz-Versicherer begrenzen dies zudem auf ein bestimmtes Lebensjahr.
Wann tritt der Leistungsfall ein?
Der Rechtsschutzversicherung greift ein, wenn der Versicherungsnehmer seine Rechtspflichten verletzt hat, oder dies von gegnerischer Seite so behauptet wird.
Eine vorbeugende Beratung ohne Rechtsstreit wird nicht von der Rechtschutzversicherung übernommen.
Wissen muss man: Die Rechtsschutzversicherer überprüfen jedoch, ob Aussicht auf Erfolg bei der rechtlichen Verfolgung besteht.
Deckt eine Rechtsschutzversicherung alle Kosten eines Rechtsstreites ab?
Diese Frage muss klar mit NEIN beantwortet werden. Zunächst muss man die Rechtsstreitigkeit der im Vertrag versicherten Leistungsart zuordnen können.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung beispielsweise wird nicht bei Streitigkeiten mit einem Arbeitgeber wirksam, es sei denn, er ist gleichzeitig Ihr Unfallgegner :-)
Auch bei der Abwehr von Schadensersatz-Ansprüchen ist man nicht versichert. Natürlich tritt diese Versicherung auch nicht bei Streitigkeiten mit seinem eigenen Rechtsschutzversicherer ein.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wetten oder spielen bzw. Spekulationsgeschäften tritt die Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht in Kraft.
Genauso ist es bei der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren
Welche Rechtsschutzversicherungen können empfohlen werden?
Man kann zum Abschuss von kombinierten Versicherungen für Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz raten. Hier gibt es derzeit gute Tarife.
Wer jedoch zum Beispiel nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder eine Mietrechtsschutzversicherung benötigt, kann auch mit einer Einzelversicherung preislich gut bedient sein.
Auf jeden Fall raten wir Ihnen, im obenstehenden Vergleichsrechner die einzelnen Versicherungsanbieter zu vergleichen. Dies ist auf unserer Website kostenlos und unverbindlich.
Bei Interesse kann der gewünschte Versicherungsvertrag bei einer Gesellschaft Ihrer Wahl online abgeschlossen werden.
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